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wir möchten Sie darüber informieren, dass wir zum 1. Oktober 2023 eine Änderung in unserer Kanzlei umsetzen werden. Ab Oktober haben wir die 4-Tage-Woche mit einem zusätzlichen freien Tag am „Freitag“ eingeführt. Das bedeutet, dass wir wie gewohnt von montags bis donnerstags für Sie erreichbar sind. Diese Entscheidung haben wir im Sinne unserer Mitarbeiter getroffen, die den Mittelpunkt unseres Unternehmens darstellen.
Die Zufriedenheit und Produktivität unserer Mitarbeiter liegen uns sehr am Herzen. Mit dieser neuen Arbeitszeitregelung möchten wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter noch flexibler arbeiten können, was sich letztlich auch auf die Qualität unserer Dienstleistungen auswirken wird.
Wir sind zuversichtlich, dass diese Veränderung langfristig zu einer noch positiveren Arbeitsatmosphäre führen wird, von der nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch Sie als unsere geschätzten Mandanten profitieren werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung während dieser aufregenden Phase.
Als Steuerberater in Ratingen-Lintorf bieten wir Ihnen neben unserer tatkräftigen Unterstützung im Bereich von Steuern und Rechnungswesen auch Beratung bei Strategie- und Rechtsfragen.
Wir sind eine mittelständische, überregional tätige Steuerberatungskanzlei mit einem Team von 17 Mitarbeitern. Unsere Mandanten haben immer einen persönlichen Ansprechpartner, der ihre Fragen beantwortet und alle Angelegenheiten bearbeitet.
Die fachliche Kompetenz sowie die langjährige Beratungs- und Branchenerfahrung unserer Berater, ein gutes Netzwerk und vor allem ein freundlicher Service sind die Grundlage für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren überwiegend mittelständischen Mandanten aller klassischen Branchen und Rechtsformen.
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Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass steuerlich das Abzugsverbot für Aufwendungen für die Lebensführung der Steuerpflichtigen greift, die ihre wirtschaftliche oder gesellschaftliche ...
Lohnsteuer, Umsatzsteuer 10.04.2024 (15.04.2024) * Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 24.04.2024 (Beitragsnachweis) 26.04.2024 (Beitragszahlung) Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht ...
Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen wird laut Verbraucherzentrale zum 1. Februar 2024 leicht gesenkt, allerdings nur um etwa 1 %. Für Anlagen mit Eigenversorgung gibt es ...
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